10.10.2024

Änderung des Gefahrenzonenplans


Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz übermittelte Entwurf der Revision 2024 des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet von Bildstein wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (3) durch vier Wochen (Mittwoch, 09.10.2024 bis Dienstag, 05.11.2024) im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt.

Gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (4) ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.


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