Änderung des Gefahrenzonenplans
Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz übermittelte Entwurf der Revision 2024 des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet von Bildstein wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (3) durch vier Wochen (Mittwoch, 09.10.2024 bis Dienstag, 05.11.2024) im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt.
Gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (4) ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.